Kanalanschlüsse müssen auf Dichtigkeit überprüft werden
Geschrieben von Immobilien Odenthal am 28. Januar 2010 – 14:32
Quelle: KSTA
Bis Ende 2015 müssen Kanalanschlüsse laut Landesgesetz auf ihre Dichtigkeit hin überprüft werden. Dazu hat die Odenthaler Verwaltung das Gemeindegebiet in fünf Fristengebiete eingeteilt. Hintergrund: Die Verwaltung befürchtet einen erhöhten Beratungsbedarf gerade zum Ende der Frist hin. Um dieser Situation vorzubeugen, soll eine Satzung den Ablauf in den einzelnen Ortsteilen regeln.
Peter Paas (CDU) monierte jetzt im Planungsausschuss die Höhe der möglichen Strafen bei Zuwiderhandlung. Bis zu 50 000 Euro könnten ausgesprochen werden, das sei deutlich zu viel, so der Christdemokrat.
Hans-Peter Kimmel, Fachbereichsleiter für die Kommunalbetriebe, konnte die Bedenken beim überwiegenden Teil des Ausschusses zerstreuen: „In den vergangenen zwei Jahren haben wir Bußgelder zwischen 500 und 1000 Euro angedroht, aber nie vollstreckt“, so Kimmel. Die Frist für Reparaturen belaufe sich immer auf drei Monate, „das geht über die Dichtigkeitsprüfungen hinaus“.
Die Satzung zur Einteilung des Gemeindegebietes beschloss der Ausschuss mehrheitlich. Bis Ende 2012 sind Eikamp und Voiswinkel an der Reihe, bis 2013 Odenthal-Mitte und Osenau. Anschließend folgen Hahnberg, Glöbusch, Erberich (alle bis Ende 2014), Blecher und Altenberg (bis 2015).
Ähnliche Beiträge:


